Neueinsteiger-Tipps

1) Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden – wie mache ich das?

Eines sei vorweg gesagt: Jeder, der etwas herstellt, um es zu verkaufen (egal, ob zum Einkaufspreis oder mit geringem Gewinn!) MUSS nach deutschem Gesetz ein Gewerbe anmelden.
Aktuell läuft es so, daß es reicht, ein Kleingewerbe anzumelden, wenn man jährlich nicht mehr wie 17.500 EUR verdient. Die Anmeldung hierzu erfolgt über das örtliche Gewerbeaufsichtsamt.

2) Gewerbe angemeldet – was nun?

Ihr habt den ersten Schritt (die Gewerbeanmeldung) erledigt und fragt Euch nun wie ihr weiter vorgehen solltet?
Nun, um Euch erstmal die Illusionen zu rauben muß ich sagen: Niemand wird von heute auf morgen berühmt – und bekannt nun mal auch nicht! Gerade Onlineshops gibt es wie Sand im Meer. Und da ist es egal, ob ihr einen Onlineshop über Dawanda eröffnet (DIE bekannteste Zieladresse im Internet, was Selbstgemachtes angeht!) oder einen eigenen Onlineshop über einen externen Anbieter (zB. Strato).

Fakt ist, es dauert mitunter bis zu einem Jahr, bis man sich einen Namen im Internet gemacht hat und bis die eigenen Links in google höher bewertet werden – manchmal schafft man letzteres auch nie. Das hängt ganz davon ab, wie viel Zeit man investiert und wie viel Ehrgeiz man besitzt.
Kennt ihr das Sprichwort „Tu Gutes und Du bist gut“? Frei übernommen könnte man sagen: „Tu, als ob Du „ganz oben“ wärst und Du kommst dorthin“ – früher oder später. Die einen schneller, die anderen nicht so schnell …
Es gibt so viele Dinge, an die man denken muß BEVOR man Werbung für seinen Shop / seine Internetseite machet … Hier ein paar Beispiele:
- richtigen Namen für die Homepage und den Onlineshop wählen
- Internetseite komplett erstellen und online bringen.
- Onlineshop / Dawandashop einrichten, Optik nach Wunsch erstellen (bis ihr zufrieden sei!) und sämtliche Artikel online stellen
- beim Onlinestellen der Artikel darauf achten, daß alles besonders google-freundlich ist
- auf professionell(e) (wirkende) Artikelfotos achten (für Selbermacher: Fotobox!)
- alles rechtlich absichern (lassen): ABGs, Datenschutzerklärung, Widerrufserklärung, Impressum!
- je nach Branche den aktuellen Trend beachten und weiter beobachten

3) Den richtigen Namen für die Homepage / den Shop sichern

Google orientiert sich zur Zeit gerne an folgenden Punkten:
-         Stichworte in der Domain
-         Stichworte im Artikelnamen
-         Stichworte im Artikeltext
-         Wiederholungen dieser Stichworte


Mit „Stichworte“ sind alle Begriffe gemeint, nach denen der Kunde vermutlich sucht. Beispielsweise „rotes Abendkleid aus Samt“.
Wer beispielsweise selbstgemachte Kleidung verkauft, der wird es mit einem Domainnamen wie „Kleiderkiste.de“ vermutlich einfacher haben wie mit „Joseys-zauberkiste.de“.
Außerdem werden laut Gerüchten .de-Domains vor allen anderen bevorzugt. Danach folgen die .com-Domains  und der Rest findet schon nicht mehr soviel Beachtung (zB. .net, .eu oder .info).

4) Muß ich ein eigenes Firmenkonto eröffnen?

Diese Frage ist schwierig zu beantworten …
Natürlich pochten die Banken darauf, daß ein Geschäftskonto eröffnet werden muß, sobald regelmäßige Gutschriften erfolgen. Dies steht im Übrigen, soweit ich informiert bin, in JEDER Bank-ABG drin. ABER es gibt kein Gesetz, nach dem für ein angemeldetes Kleingewerbe ein eigenes Konto eröffnet werden muß …

Eine richtige Antwort kann ich hierauf auch nicht geben, nur soviel: Mir kam zu Ohren, daß die Sparkassen da wohl etwas kullanter sein sollen, wie der Rest. Außerdem sagte man mir, daß wohl keine Bank rückwirkend von einem Kleingewerbetreibenden verlangen könnte, daß er / sie ein Geschäftskonto anlegen muß.

5) Impressum

Immer wieder stolpere ich auf der Suche nach neuen Shoptipps (siehe "Creative Design MG") über Facebookseiten, die kein Impressum integriert haben.

Das Problem:
Egal, wie bekannt (oder nicht bekannt) eine Seite ist, wenn man Pech hat, kann man ohne fehlendes (oder mit unvollständigem) Impressum abgemahnt werden - JA, auch über Plattformen, wie Facebook, Google+ & CO!
Hier ein Auszug aus dem Telemediengesetz:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
(2) Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.
(3) Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt.
So könnte zum Beispiel Euer Impressum aussehen:

Impressum

Seiteninhaber:
Max Mustermann
Mustermann-AG
Wallhaller Str. 513
41069 Mönchengladbach

Email:          
max@mustermann.de
Onlineshop:
www.unterhosen-max.de

Rechtsform:
Kleingewerbe
Finanzamt: Mönchengladbach
Steuernummer: 131/2458/6776

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Eine Ausweisung der UST erfolgt gemäß §19 UStG nicht.
Bei Facebook kann man aber kein Impressum einfügen, sagt ihr jetzt? FALSCH!
Hier eine kleine Anleitung, wie ihr beispielsweise ein Impressum bei Facebook anlegen könnt:
1.) Gehe auf die Fanseite vom Social Media Team.
  2.) Klicke evtl. vorher auf "gefällt mir", falls nicht freigegeben.
  3.) Klicke auf "Free Tabs" (grün/weißes Symbol unter dem Bannerbild)
  4.) Klicke auf "Impressum Tab"
  5.) App bestätigen und eine Seite auswählen, wo das Impressum installiert werden soll.
  6.) Gehe auf Deine Fanseite. Links findest Du nun den "Impressum"-Tab --> draufklicken
  7.) Auf das Werkzeug klicken und "Dieses Tab bearbeiten"
  8.) AGBs akzeptieren
  9.) Weiter unten auf "Impressum" klicken (fahrt auf)
10.) Daten entsprechend eingeben und Nutzungsbedingungen (weiter unten) bestätigen. Bitte achtet darauf,
       daß der Disclimber und "Sonstige Angaben" nach dem bestätigen angezeigt werden.
11.) Fertig :-)

Aber denkt bitte daran: Seit der Zwangsumstellung auf die Chronik müsst ihr darauf achten, daß Euer Impressum auch wirklich unten rechts unter Eurem Titelbild zu sehen ist. Neuerdings werden nämlich schon Seiten im Internet abgemahnt, bei denen das Impressum nicht „auf Anhieb“ zu finden war …

 

6) Rechtliches ansichern!

Wie bereits erwähnt ist es sehr wichtig, Eure Homepage und besonders Euren Onlineshop rechtlich abzusichern. Wenn ihr auf der sicheren Seite sein sollt, könnt ihr hierzu einen Termin beim Anwalt machen und Euch dort beraten lassen.
Wenn ihr jedoch nicht das Geld hierzu habt, habt ihr etliche Möglichkeiten, Euch Eure AGBs, Widerrufserklärung, Datenschutzerklärung und Euer Impressum mit Hilfe des Internets selbst zusammenzustellen. Diese Dienste werden kostenlos sowohl im Internet, wie auch auf einigen Facebookseiten (zB. Von Rechtsanwälten selbst) angeboten.


7) Fotos, Texte, usw

Ich möchte nicht zuviel zu diesem Thema sagen, denn es gibt im Internet einige wirklich gute Seiten, bei denen man Tipps diesbezüglich erhält (wie auch in der Vergangenheit auf meiner Seite) – aber ihr solltet beim Bloggen, auf Eurem Facebookprofil, im Onlineshop oder auf Eurer Homepage immer im Hinterkopf haben:
-         die Bilder sollten professionell wirken
-         die Bilder sollten ein bestimmtes Bedürfnis wecken
-         die Texte im Blog / auf Facebook sollten google-freundlich sein
-         es sollten Bilder vorhanden sein
-         es sollten Trend beachtet werden (zB. auf Modeseiten)
-         die Bilder / Texte dürfen auch gerne mal etwas „schockieren“ (es gibt einige Beispiele von zB. großen Modezeitschriften, wo niemand das Cover so richtig mochte, aber jeder es kannte und drüber gesprochen hat – Ziel erreicht! ;-)  )

 

8) Social Media

Viele (gerade große Firmen) kommen nicht so richtig an und kaufen sich ihre Likes und Kommentare. Kleinere Firmen (mit weniger Likes) kommen oft besser an. Warum?
Nun, ich behaupte mal, daß die kleineren Firmen / Kleingewerbetreibende den Kunden „freundlicher“ ansprechen. Viele potenziellen Kunden tummeln sich im Social-Netz. Doch diese wollen nicht, daß man ihnen etwas verkauft, sondern sie wollen Spaß.

Folgendes Zitat aus dem Internet möchte ich Euch nicht vorenthalten: „Kunden müssen Freunde sein.“
Anmerkung:
Diesen Artikel habe ich aus meiner Sicht und mit eigenen Erfahrungen geschrieben. Um sich intensiver mit diesem Thema (Social Marketing, Die perfekte Homepage, usw.) auseinanderzusetzen, empfehle ich sehr gerne eine Seite bzw. die Bücher von Erich Weber. Die Inhalte sind leicht verständlich, teilweise sehr lustig und vor allem sehr kompetent geschrieben. Wer nach diesen Büchern noch offene Fragen hat – dem kann höchsten noch der „Social Media Papst“ (Erich Weber) höchst persönlich helfen … ;-)