Samstag, 29. September 2012

Tutorial - Social Media für Dummies: Impressum

Herzlich Willkommen in meinem Tutorial!

Was ihr alles beachten / vorbereiten müßt, um ein Kleingewerbe anzumelden (Domainname, Firmenkonto, usw.) kennt ihr ja bereits von meinen "Neueinsteiger-Tipps".

Heute möchte ich Euch erklären, wann und in welcher Form ihr ein IMPRESSUM braucht:


Ich besitze 2 Dawandashop und bin immer auf der Suche nach neuen Linkpartnerschaften, virtuellen Freundschaften oder auch mal die ein oder andere Anregung. Dabei stolpere ich immer wieder über Facebookseiten und Blogs die kein Impressum besitzen.

Das Problem:
Egal, wie bekannt (oder nicht bekannt) eine Seite ist, wenn man Pech hat, kann man ohne fehlendes (oder mit unvollständigem) Impressum abgemahnt werden - JA, auch über Plattformen, wie Facebook, Google+ & CO!
Hier ein Auszug aus dem Telemediengesetz:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
(2) Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.
(3) Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt.

So könnte zum Beispiel Euer Impressum aussehen:

Impressum

Seiteninhaber:
Max Mustermann
Mustermann-AG
Wallhaller Str. 513
41069 Mönchengladbach

Email:          
max@mustermann.de
Onlineshop:
www.unterhosen-max.de

Rechtsform:
Kleingewerbe
Finanzamt: Mönchengladbach
Steuernummer: 123/4567/8899

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Eine Ausweisung der UST erfolgt gemäß §19 UStG nicht.


Soweit, so gut. 


Doch wie füge ich nun das so wichtige (und leider immer wieder mit massig Abmahnungen geahnte) Impressum bei Facebook, Google+, Twitter & CO ein?
Hier eine kleine Anleitung, wie ihr ein Impressum bei Facebook anlegen könnt:
1.) Gehe auf die Fanseite vom >> Social Media Team <<.
  2.) Klicke evtl. vorher auf "gefällt mir", falls nicht freigegeben.
  3.) Klicke auf "Free Tabs" (grün/weißes Symbol unter dem Bannerbild)
  4.) Klicke auf "Impressum Tab"
  5.) App bestätigen und eine Seite auswählen, wo das Impressum installiert werden soll.
  6.) Gehe nun auf Deine Fanseite. Oben findest Du nun den "Impressum"-Tab --> draufklicken
     (falls Du diesen nicht siehst, kannst Du ihn mit dem kleinen Pfeil auf der rechten Seite sichtbar machen)
  7.) Auf das Werkzeug klicken und "Dieses Tab bearbeiten"
  8.) AGBs akzeptieren
  9.) Weiter unten auf "Impressum" klicken (das Fenster erweitert sich)
10.) Daten entsprechend eingeben und Nutzungsbedingungen (weiter unten) bestätigen. Bitte achtet darauf,
       daß der Disclimber und "Sonstige Angaben" nach dem bestätigen angezeigt werden.
11.) Fertig :-)

Aber denkt bitte daran
Seit der Zwangsumstellung auf die Chronik müsst ihr darauf achten, daß Euer Impressum auch wirklich DIREKT unten rechts unter Eurem Titelbild zu sehen ist. Neuerdings werden nämlich schon Seiten im Internet abgemahnt, bei denen das Impressum nicht „auf Anhieb“ zu finden war (weil es erst durch einen Klick auf den Pfeil sichtbar ist) … !


Impressum bei Google+

Bei Google+ habt ihr nicht viele Möglichkeiten, wie ihr ein Impressum anlegen könnt:

1.) Geht auf Eure Fanseite
2.) Klickt auf "Info"
3.) Klickt oben auf "Profil bearbeiten"
4.) Klickt auf "Intro" und bearbeitet alles soweit, bis Euer Impressum drin steht. 
5.) Speichern
6.) Wer es ganz genau haben möchte, kann unter "Kontakt" noch entsprechend die "Adresse" und "Email" auswählen und bearbeiten.



Impressum bei Twitter

Da man verpflichtet ist, in jedem Sozialen Netzwerk ein Impressum zu haben, gilt dies logischerweise auch für Twitter.

Die einzige Möglichkeit, die es hier gibt, ist, sich ein entsprechendes Hintergrundbild "zurechtzubasteln", bei dem alle Impressumsdaten drinstehen.

Ein Beispiel könnt ihr Euch auf meiner Twitterseite ansehen: >> Perlenschmuck-MG auf Twitter <<

Meine Bildmaße sind: 202x600.
Impressum bei Blogspot
Um bei Blogspot ein Impressum einzurichten, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- als eigene Seite
- als Widget
Das Impressum als eigene Seite ist immer die optisch beste Wahl:
1.) Erstmal im Blog anmelden, so daß ihr alles bearbeiten  könnt.
2.) Oben rechts auf "Design" klicken.
3.) Links auf "Seiten" klicken
4.) Oben bei "Neue Seite" auf den Pfeil klicken und "Leere Seite" auswählen.
5.) Nun gebt ihr oben im "Betreff" das Wort "Impressum" ein und bearbeitet die Seite mit Euren Daten.
6.) Rechts so einstellen, daß andere "keine Kommentare" abgeben können (unter Optionen) und "bestehende Kommentare ausblenden".
7.) Veröffentlichen

Fertig. 

Wenn ihr das Impressums-Tab allerdings an einer anderen Stelle Eurer Navi haben möchtet, geht ihr wieder in das Menü "Seiten", drückt (und haltet gedrückt) auf das farbige Feld vor Eurer Seite und zieht damit den Tab dahin, wo ihr ihn haben wollt. Dann das "Layout speichern".



Impressum bei Wordpress

Bei Wordpress gilt das gleiche Prinzip: Es wird für das Impressum eine neue Seite erstellt.

1.) Oben links auf Euren Seitennamen gehen, warten, bis sich das Menü öffnet und "Dashboard" auswählen.
2.) "Seiten" auswählen.
3.) Oben auf "Erstellen" klicken
4.) Als Betreff "Impressum" eingeben und entsprechend Eure Daten im Textfeld einfügen.
5.) Das ganze nun "publizieren" - fertig.


Solltet ihr Probleme haben, daß Eure Seiten nicht angezeigt werden, schaut doch bitte mal unter "Design - Menü" nach, ob ihr die Seite auch im Menü gespeichert habt.


Impressum bei Pinterest

Bisher habe ich auf Pinterest noch nicht eine einzige Seite gesehen, die ein Impressum hat - allerdings ist Pinterest, ebenso wie Faebook, Google+, Twitter & CO, ein "Soziales Medium" und somit besteht streng genommen auch eine Impressumspflicht.

Die einzige Möglichkeit, die ich jedoch sehe, ist, das Impressum auf der Startseite unter dem eigenen (Firmen)Namen einzugeben. Die Zeichen hier sind jedoch begrenzt und machen dies eigentlich unmöglich - zumal man den Text nicht formatieren kann, da alles automatisch hintereinandergeschrieben wird ...

So könntet ihr Eure Daten einstellen:

1.) Ihr geht auf Eure Startseite.
2.) Oben rechts über Euren Namen fahren und auf "Einstellungen" klicken.
3.) Unter "Kurzinfo" Eure Daten eingeben.
4.) Speichern - fertig!

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